Baugenehmigung Gartenhaus oder Carport? Wir helfen Ihnen!

Für´s Wohnhaus selbstverständlich: Die Baugenehmigung!

Plan

Um ein größeres Objekt zu erstellen, ist in Deutschland grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich – auch für Gartenhäuser aus Holz. Alle wichtigen Vorgaben Ihrer zuständigen Baubehörde sind im sogenannten Bebauungsplan (B-Plan) festgehalten. In den B-Plänen ist zum Beispiel geregelt, welches Raumvolumen oder Fundamentmaß zulässig bzw. genehmigungspflichtig sind, welche Grenzabstände in Ihrem Garten einzuhalten sind, die bebaubare Flächen (Bauteppich) sind ausgewiesen, zulässige Bauweisen, First- und Traufhöhen und vieles mehr sind festgelegt. Diese Bebauungspläne sind jedoch für jedes Baugebiet völlig unterschiedlich definiert! Daher sind pauschale Aussagen zu den Bestimmungen nicht möglich, sondern unterliegen den Vorschriften des öffentlichen Baurechts des jeweiligen Bundeslandes bzw. der jeweiligen Kommune. Jedes örtliche Baurecht legt für die Errichtung eines Gartenhauses oder Carports eine andere Regel zugrunde.

Baugenehmigung Gartenhaus oder Carport?

Insbesondere bei der Frage “Baugenehmigung Gartenhaus oder Carport” sind die Vorgaben in den B-Plänen regional sehr verschieden: Ist hier ein maximales Raumvolumen für Gartenhäuser genehmigungsfrei, ist dort die Größe der Fundamentfläche entscheidend. Ist hier bei 20 Kubikmetern Schluss, ist dort ein Limit von 40 Kubikmetern ohne Baugenehmigung zulässig. Einige Kommunen erleichtern den Bau kleiner Nebengebäude, wie etwa einem Geräteschuppen im Garten, durch eine vereinfachte Bauanzeige anstelle einer Carport-/Gartenhaus-Genehmigung. Gibt es für Ihr Baugebiet keinen Bebauungsplan, gilt eventuell das Landesbaurecht.

Verwirrt? Nutzen Sie unseren Service!

Unser Rat: Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrem örtlichen Bauamt nach den Vorschriften vor dem einen Gartenhauses, Carports oder Ähnlichem. Bei der Erledigung der Formalitäten helfen wir Ihnen gerne, nehmen Kontakt zu Ihrem zuständigen Bauamt auf und stellen Ihnen bei fast allen Produkten Zeichnungen und Pläne zur Verfügung, so dass die Beantragung der die Carport- oder Gartenhaus-Baugenehmigung eine reine Formalität sein sollte. Wenn Sie unsere volle Unterstützung benötigen, erstellen wir den vollständigen Bauantrag (kostenpflichtig) bzw. die Bauanzeige.

Statik / Wärmebedarfsberechnung

Bei fest bewohnten, genehmigungspflichtigen Holzhäusern fertigen unsere Ingenieure bei Bedarf selbstverständlich auch die Statik und/oder Wärmebedarfsberechnung an. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass dieser Service nicht kostenlos erfolgen kann.

Noch Fragen zum Thema Baugenehmigung für Gartenhäuser oder Carports? Rufen Sie uns gerne an: +49 4921 95 333 47