Gartenhaus

Auf meinem Grundstück baue ich was ich möchte?

Nicht ganz. Je nach Bundesland sowie der Beschaffenheit und Größe Ihres Grundstücks gibt es Einschränkungen.
Bevor Sie mit dem Planen und Bau Ihres neuen Gartenhauses oder Blockhauses beginnen können, sollten Sie sich informieren, ob für Ihren Bau eine Baugenehmigung nötig ist.
 

Der Bau von Gartenhaus und Teich sollte mit dem Bauamt abgestimmt werden
Der Bau von Gartenhaus und Teich sollte mit dem Bauamt abgestimmt werden

Dies lässt sich relativ leicht durch 3 wesentliche Punkte feststellen:
 
1 Wie groß soll mein Gartenhaus oder Blockhaus werden?
2 Wo auf meinem Grundstück soll es stehen?
3 Wofür möchte ich mein Gartenhaus nutzen (z.B. als Gästehaus mit einer Heizung)?
 
Je nachdem in welchem Bundesland Sie leben kann es in allen drei Punkten zu Einschränkungen kommen.
Bundeslandspezifische Genehmigungsvorschriften können am besten durch einen Besuch der zuständigen Behörde geklärt werden. Dort wird Ihnen auch, falls eine Baugenehmigung für Ihren Bau nötig ist, ein Sachbearbeiter zugeteilt.
Je besser Sie sich im Vorfeld informieren, umso mehr Ärger ersparen Sie sich im Nachhinein, wenn das Gartenhaus bereits fertig aufgebaut ist.
 

Grenzbebauung & Bebauugsplan?

Neben Größe und Nutzung kommt es auch auf den Standort und ihr Wohngebiet an. Hierbei gibt es zwei weitere wichtige Stichworte.
 

Bebauuung an der Grundstückgrenze sollte mit Behörde und Nachbarn abgeklärt werden
Bebauung an der Grundstückgrenze sollte mit Behörde und Nachbarn abgeklärt werden

Grenzbebauung: Vorsicht ist hierbei geboten, wenn Sie ihr neues Garten- oder Blockhaus nahe der Grenze ihres Grundstücks bauen möchten. Laut Bauverordnung der Länder ist die Grenzbebauung nämlich nur mit Bauten von maximal 3 Meter Höhe erlaubt. Auch die Gesamtlänge von 9 Metern auf der Nachbargrenze darf nicht überschritten werden.
 
Bebauungsplan: In Wohngebieten, die erst in den letzten 80 Jahren neu bebaut wurden, liegt von der Stadt oder Gemeinde häufig ein Bebauungsplan vor. Dort ist nicht selten festgelegt, dass außer dem Haupthaus keine „Nebenanlagen“ gebaut werden dürfen. Stadtplaner wollten damit oftmals verhindern, dass die Grundstücke mit unnötig vielen Lauben, Schuppen und Co. vollgebaut werden. Aus diesem Grund sollten Sie vor der Bebauung am besten bei ihrer Gemeinde nachfragen und um eine Einsicht in den Bebauungsplan bitten.
 

Mit der richtigen Baugenehmigung steht auch einer Gruppe von Gartenhäusern nichts im Weg
Mit der richtigen Baugenehmigung steht auch einer Gruppe von Gartenhäusern nichts im Weg

Die goldene Regel zum Gartenhaus-Bau

Hat man sich mit allen Richtlinien und Bestimmungen auseinandergesetzt, gibt es einen weiteren Faktor der nicht vergessen werden darf: Die Nachbarn. Streitigkeiten zwischen Nachbarn, weil das neue Gartenhaus ein wenig zu groß ist oder zu nah den der Grundstückgrenze steht, sind keine Seltenheit. Ein entgegenkommendes, offenes Gespräch kann solche Konflikte schon im Vorfeld vermeiden.
 

Unser Baugenehmigungs-Service für Gartenhäuser

Durch unsere langjährige Erfahrung im Bau von Blockhäusern und Gartenpavillons können auch wir Sie zusätzlich bereits in der Planungsphase zu allen wichtigen Baugenehmigungsrichtlinien beraten. Auch bei der Erledigung der Formalitäten helfen wir Ihnen gerne weiter, nehmen Kontakt zu Ihrem zuständigen Bauamt auf und stellen Ihnen bei fast allen Produkten Zeichnungen und Pläne kostenlos zur Verfügung.
Für weitere Informationen können Sie uns gerne jederzeit unter +49-4928 9195-96 anrufen oder uns eine E-Mail an info@blockhaus-24.de schreiben.